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Forderungseinzug

Transparente Beratung und Vertretung.

Forderungseinzug

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die ergebnisorientierte Unterstützung unserer Mandanten bei der Eintreibung Ihrer Außenstände. Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich wie gerichtlich für Sie Tätig, bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Außergerichtliche Tätigkeit

Zunächst holen wir auf Wunsch und nach Absprache mit dem Mandanten eine Wirtschaftsauskunft über den Schuldner ein. Auf dieser Basis wird das weitere Vorgehen in Absprache mit dem Mandanten festgelegt.

Der Fokus liegt auf einem schnellen und konsequenten Handeln. In einer Vielzahl von Fällen kann der Forderungseinzug außergerichtlich erreicht werden, bei Bedarf durch eine mit dem Schuldner zu treffende individualisierte Ratenzahlungsvereinbarung, deren Erfüllung von uns überwacht wird.

Gerichtliches Mahnverfahren

Die Bundesländer in Deutschland haben Zentrale Mahngerichte eingerichtet, über die das Mahnverfahren automatisiert durchgeführt werden kann, ohne Vorlage von Aufträgen, Rechnungen und sonstigen Dokumenten. Zuständig ist das für den Sitz des Gläubigers (Antragstellers) zuständige zentrale Mahngericht. Für Gläubiger ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ist das Mahngericht Berlin Wedding zuständig.

Der Mahnbescheid wird nach Antragstellung regelmäßig in wenigen Tagen erlassen und durch das Gericht dem Schuldner zugestellt. Legt dieser nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen, mit dem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können (vgl. hierzu die Ausführungen unter Zwangsvollstreckung). Die Einleitung der erforderlichen Schritte erfolgt durch uns.

Im Falle des Widerspruchs sind weitere Gerichtsgebühren einzubezahlen und die Forderung im Rahmen des streitigen Verfahrens weiter zu verfolgen.

Gerichtliches (streitiges) Verfahren

Erhebt der Schuldner im Mahnverfahren Widerspruch oder erhebt dieser vorgerichtlich Einwände zu Grund und Höhe der gegen ihn geltend gemachten Forderung, ist ein streitiges Verfahren vor dem Streitgericht durchzuführen. In der Regel ist das für den Sitz des Schuldners zuständige Amts- oder Landgericht zuständig.

Im streitigen Verfahren hat der Gläubiger Grund und Höhe der Forderung darzulegen und ggf. zu beweisen, etwa durch Aufträge, Rechnungen etc.

Die Vertretung vor den zuständigen Streitgerichten übernehmen wir für Sie bundesweit, nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Beweismittel und rechtlicher Beurteilung.

Zwangsvollstreckung

Sollte der Schuldner auch nach einer gegen ihn ergangenen Entscheidung bzw. eines gegen ihn bestehenden Vollstreckungstitels die Forderung nicht erfüllen, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Auch dies übernehmen wir für Sie.

Je nach Einzelfall kommen etwa folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Betracht:  

  • Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Pfändung beweglicher Sachen des Schuldners und ggf. der Ermittlung weiterer Vermögenswerte;
  • Vollstreckung in dem Schuldner gehörende Immobilie;
  • Forderungspfändung, insbesondere Kontenpfändung;

Einzelvollstreckungsmaßnahmen sind allerdings nur zulässig, bis über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Danach sind die Gläubigerrechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Auch die hierfür erforderlichen Schritte leiten wir für Sie ein, ebenso wie wir Sie ggf. darin unterstützen, die Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Sachwerte durchzusetzen.

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